Freiberufliche Pflegekräfte? Geht immer öfter

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München – Pflegekräfte freiberuflich beschäftigen, dem hat bereits das Landessozialgericht Baden-Württemberg und nun auch das Sozialgericht Potsdam zugestimmt. Wenn das „Gesamtbild“ stimmt, so die Richter, werden keine Sozialversicherungsbeiträge fällig…
Die Deutsche Rentenversicherung Bund kam zu dem Schluss, dass die freiberuflich beschäftigte Krankenschwester tatsächlich abhängig beschäftigt sei. Das Sozialgericht Potsdam (S 35 KR 293/15) bewertete das Gesamtbild der Beschäftigung anders: Denn die Pflegekraft konnte ihre Arbeitszeiten selbst festlegen, einzelne Aufträge ablehnen und bei Verhinderung eine Vertretung schicken. Zudem bezahlte sie ihre Dienstkleidung, Werbung und andere Arbeitsmittel selbst. Damit war sie unternehmerisch tätig und nicht abhängig beschäftigt, so die Potsdamer Richter. Der Auftraggeber musste keine Sozialversicherungsbeiträge für sie abführen.
„Für viele Pflegeheimbetreiber ist diese Entscheidung positiv“, sagt Ecovis-Steuerberater Ernst Knop in Weilheim. Er warnt allerdings davor, die Entscheidung zu verallgemeinern. „Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an und wie der Vertrag tatsächlich gelebt wird“, sagt Knop. Er rät dazu, einen Ecovis-Berater einzuschalten, der die entscheidenden Kriterien schnell überprüft und somit weiß, ob ein Vertrag den Anforderungen der Rechtsprechung entspricht.
Ernst Knop, Steuerberater bei Ecovis Weilheim

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