Eine Praxis ohne Betten ist keine Klinik

Eine Praxis ohne Betten ist keine Klinik

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Eine Praxis darf sich nicht „Klinik“ nennen, wenn sie keine Betten hat, in denen Patienten über Nacht bleiben können.

Eine Hamburger HNO-Praxis, die sich auf die Diagnostik und Therapie von Stimmstörungen spezialisiert hat, nannte sich „Deutsche Stimmklinik“. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs verklagte die HNO-Ärzte auf Unterlassung und bekam Recht (LG Hamburg, Urteil vom 15.11.2019, 315 O 472/18).

Kliniken müssen stationäre Versorgung über Nacht anbieten

Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg verstehen Verbraucher unter einer Klinik ein Krankenhaus oder zumindest eine Abteilung eines Krankenhauses mit Betten für die stationäre Versorgung auch über Nacht. Eine Praxis ohne Betten als Klinik zu bezeichnen sei deswegen irreführend. Dass international der Begriff einer „Voice Clinic“ als gebräuchlich gilt, spiele dabei keine Rolle. Auch eine Kooperation mit einem Krankenhaus, in das die Praxis Patienten einweisen könnte, ändere daran nichts. Der Grund: Bei der Aufnahme der Patienten in einer anderen, tatsächlichen Klinik handelt es sich nicht um eine stationäre Versorgung durch die Praxis selbst.

Darauf sollten Sie achten

„Denken Sie bei ihrem Marktauftritt immer daran, dass viele Regeln des ärztlichen Berufsrechts ,Marktverhaltensregeln‘ darstellen“, warnt Ecovis-Rechtsanwalt Marcus Bodem, „bei Verstößen riskiert man nicht nur Ärger mit den Ärztekammern, sondern auch mit den Wettbewerbs- und Verbraucherzentralen, die gezielt nach solchen Fällen suchen.“

Marcus Bodem, Rechtsanwalt bei Ecovis in Berlin

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