Durchschnittswertprüfung adé

2 min.

München – Rund drei Jahre hat es gedauert, bis ein Münchner Internist, vor dem Bayerischen Landessozialgericht Recht bekam und das Urteil nun zugestellt wurde. Vorangegangen war ein Streit um die Rechtmäßigkeit von Heilmittelregressen für die Quartale 1/2006, 1-4/2007 und 2/2008.

Tim Müller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht bei Ecovis und für diesen Fall Prozessbevollmächtigter, freut sich über das Ergebnis: „Endlich erhält unser Mandant seine fünfstellige und bereits geleisteten Regresszahlungen zurück, die die KV einbehalten hatte, weil er laut Ergebnis einer Durchschnittswertprüfung sein Heilmittelbudget überschritten hatte.“

Der Kläger behandelt in seiner Praxis vorwiegend ältere Patienten und setzt dabei nicht nur auf Medikamente, sondern auf Behandlungsmethoden wie Krankengymnastik. Viel zu häufig, befand die Regensburger Prüfungsstelle und brummte dem Internisten daher einen Regress wegen der Überschreitung der durchschnittlichen Verordnungswerte auf. Dagegen klagte er zusammen mit Tim Müller. „Im Grunde sind wir von Anfang an davon ausgegangen, dass unser Mandant im Recht ist, denn in der bayerischen Prüfvereinbarung wurde bei Heilmitteln ausdrücklich die Durchführung einer repräsentativen Einzelfallprüfung vorgeschrieben. Die von der Prüfstelle angewendete Durchschnittswertprüfung ist in Bayern nämlich nicht zulässig“, kommentiert Tim Müller das Urteil.

Fazit:

Nachdem das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts rechtskräftig ist, sollten alle, die noch laufende Fälle haben, sich mit ihrem Berater besprechen, denn im Grunde müssen nun alle Bescheide aufgehoben und neu nach Einzelfall geprüft werden.

Das vollständige Urteil können Sie hier einsehen.

Tim Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bei Ecovis in München, tim.mueller@ecovis.com

Das Wichtigste für Heilberufler aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!