Den Bekanntheitsgrad steigern

3 min.

Ärzten bietet das Internet vielfältige Möglichkeiten zum Praxismarketing und zur Kundenpflege. Allerdings müssen verschiedene berufsständische und medizinrechtliche Vorschriften beachtet werden.

Im Zeitalter des Internets wählen viele Patienten ihren Arzt nicht mehr nur über Kriterien wie Wohnortnähe und Öffnungszeiten aus, sondern informieren sich schon im Vorfeld des Arztbesuchs auf Arztsuchportalen oder Internet-Gesundheitsportalen genau über Leistungsspektrum, Behandlungsmethoden und Patientenbewertungen der jeweiligen Praxis. Verstärkt wird dieser Trend auch durch Vorstöße großer Krankenkassen. So lässt die AOK derzeit die niedergelassenen Ärzte durch ihre Versicherten beurteilen. Die Ergebnisse sollen später im sogenannten AOK-Arztnavigator veröffentlicht und damit den Patienten zugänglich gemacht werden. Ziel ist es, den Patienten eine Online-Arztsuche mit Informationen zu Praxis, Personal, Arztkommunikation, Behandlung und Gesamteindruck zur Verfügung zu stellen. „Allerdings wird die unter Marketingaspekten enorme Bedeutung des Internets für Ärzte häufig noch unterschätzt“, mahnt Isabel Wildfeuer, Ecovis-Rechtsanwältin.

Anstatt – wie es viele Mediziner derzeit noch allzu häufig tun – der Entwicklung skeptisch gegenüberzustehen, kann der einzelne Arzt die neuen Chancen nutzen, um sich von seinen Wettbewerbern abzuheben. „Gerade für Ärzte, die ein überregionales Patientenklientel im Auge haben, sowie für Praxen mit speziellen Privatleistungen lohnt es sich beispielsweise, über eine Suchmaschinenoptimierung durch einen externen Dienstleister nachzudenken, um die eigene Webpräsenz im Suchmaschinenranking auf einem höheren Platz zu positionieren“, erklärt Wildfeuer. Wichtig ist es dabei zu überlegen, wie sich die eigene Praxis von anderen Wettbewerbern unterscheidet und welche Suchbegriffe der eigenen Praxis folglich am ehesten entsprechen.

Dabei ist es gut zu wissen, dass Patienten im Internet am häufigsten entweder nach einem Arzt im Wohnumfeld suchen oder indem sie spezifische Berufsbezeichnungen oder Erkrankungen eingeben. Nur selten wird ein konkreter Arztname gesucht. Voraussetzung dafür, die Chancen des Online-Marketings effektiv nutzen zu können, ist allerdings, dass der Arzt überhaupt eine eigene Homepage unterhält. Das ist bei einer Vielzahl von Kollegen noch längst keine Selbstverständlichkeit: Nur rund die Hälfte der Ärzte hat eine eigene Online-Präsenz und nutzt diese gezielt für Marketing und Werbung. Allerdings ist Vorsicht geboten: „Bei der Online-Werbung ist – ebenso wie bei der klassischen Werbung über Informationsflyer und Broschüren – darauf zu achten, dass Ärzten nach der Berufsordnung nur sachliche Information erlaubt ist. Anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung stellt einen berufsrechtlichen Verstoß dar“, erklärt Wildfeuer. Weitere denkbare Marketingmaßnahmen sind detaillierte Profile in einem Online-Arztsuchportal, Einträge in Bewertungsportalen sowie das Angebot an Patienten, sie per E-Mail beispielsweise an Kontrolltermine zu erinnern.

Fazit
Das Internet bietet innovativen Ärzten zahlreiche Möglichkeiten für den Ausbau von Praxis-Marketing und Kundenpflege. Allerdings müssen sie sich neben der ärztlichen Berufsordnung noch an verschiedene weitere medizinrechtliche Vorschriften wie beispielsweise an das Heilmittelwerberecht halten. „Um Gesetzesverstöße und die damit verbundene Negativwerbung zu vermeiden, empfiehlt es sich, Marketing- und Werbemaßnahmen im Vorfeld juristisch prüfen zu lassen. Denn negative Informationen verbreiten sich leider nicht selten schneller und nachhaltiger als positive Werbung“, so Wildfeuer.

Das Wichtigste für Heilberufler aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!