Bundesverfassungsgericht: Impfpflicht für Gesundheitspersonal ist rechtens
©newafrica — stock.adobe.com

Bundesverfassungsgericht: Impfpflicht für Gesundheitspersonal ist rechtens

2 min.

Der Schutz vulnerabler Gruppen wiegt schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für Personal im Pflege- und Gesundheitsbereich, so hat das Bundesverfassungsgericht am 19.05.2022 entschieden. Die Details erläutert Ecovis-Fachanwalt für Medizinrecht Tim Müller in München.

Die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal hat Bestand: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerden gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückgewiesen (Az. 1 BvR 2649/21, Beschluss vom 27. April 2022).

Es liegt zwar ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit vor, so die Karlsruher Richterinnen und Richter, und ohne die Impfung bleibe den Beschäftigten nur, dass sie ihren Beruf nicht mehr ausüben oder den Arbeitsplatz wechseln. Doch die Abwägung des Gesetzgebers, „dem Schutz vulnerabler Menschen den Vorrang vor einer in jeder Hinsicht freien Impfentscheidung“ zu geben, sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Auch die aktuell sinkenden Fallzahlen sind für das BVerfG kein Grund, von dieser Beurteilung abzuweichen. Die angehörten medizinischen Fachgesellschaften seien der Meinung, dass die Krankheitsverläufe nach Verbreitung der Omikron-Variante zwar im Schnitt milder seien – sich „die Zusammensetzung der Risikogruppen und ihre grundsätzlich höhere Gefährdung aber nicht verändert habe“.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht soll alte und geschwächte Menschen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Sie haben ein besonders hohes Risiko, sehr schwer zu erkranken oder daran zu sterben.

Praxis-Tipp:

„Egal wie jemand persönlich zur Impflicht steht, am Ende müssen unsere Mandantinnen und Mandanten sich an die Gesetze halten und die Impfpflicht in ihren Einrichtungen umsetzen“, sagt Tim Müller, Ecovis-Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in München.

Was Arbeitgeber zum Thema Impfflicht im Gesundheitswesen beachten müssen, erfahren Sie hier: Impfpflicht im Gesundheitswesen: Was Arbeitgeber dazu wissen müssen (ecovis.com)

Das Wichtigste für Heilberufler aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!