Änderung der Bestimmung für Umsatzsteuer bei der Krankenhaushygiene

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Healt&Care Management, Ausgabe 4/2012: Die Umsätze von ärztlichen Tätigkeiten sind von der Umsatzsteuer (USt) befreit, wenn diese der Feststellung, der Behandlung und der Linderung von Krankheiten dienen. Durch diese Umsatzsteuerbefreiung sollen die Kosten einer Heilbehandlung gesenkt werden.

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