Aktuelle Gemeinschaftspraxis haftet für Honorarrückforderung

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Bei einem geplanten Zusammenschluss mehrerer Ärzte stellt sich die Frage, welche haftungsrechtlichen Konsequenzen die unterschiedlichen Kooperationsformen mit sich bringen. Je nachdem ob eine Gemeinschaftspraxis bzw. BAG in Form einer GbR oder einer Partnerschaftsgesellschaft gegründet wird oder aber eine Praxisgemeinschaft gewählt wird, ergeben sich unterschiedliche Folgen hinsichtlich der Haftung.

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