Ist ein niedergelassener Vertragsarzt bei der Behandlung gesetzlich Versicherter Amtsträger im Sinne des Strafgesetzbuchs? Diese Grundsatzfrage hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 5. Mai 2011 dem Großen Strafsenat zur Entscheidung vorgelegt.