Sind Hausnotrufsysteme im Altenheim umsatzsteuerfrei?

Sind Hausnotrufsysteme im Altenheim umsatzsteuerfrei?

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Betreiber von Altenheimen, die zusätzliche Serviceleistungen bieten, sollten aufpassen: Denn nicht alles ist umsatzsteuerfrei. Der Bundesfinanzhof hat nun geregelt, was für welche Leistungen gilt.  
Geklagt hat ein Betreiber einer  Residenz, die seniorengerechte Wohnungen vermietete. Er bot den Bewohnern neben Verpflegungsmöglichkeiten auch eine Vielzahl von Serviceleistungen wie Beratung, Freizeitgestaltung, Einkaufsservice, Notrufsystem, Reinigung, Wäschedienst oder Hausmeisterservice an.
Die Leistungen des Hausnotrufsystems und eine Betreuungspauschale rechnete der Betreiber umsatzsteuerfrei laut Umsatzsteuergesetz § 4 Nr. 16 UStG (alte Fassung) ab. Zur Betreuungspauschale zählen unter anderem die Beratung und Unterstützung zu Fragen der altersgerechten Betreuung und Pflege, Vermittlung und Hilfeleistung von und bei Arztbesuchen, Rezeptbestellung und -besorgung.  Für weitere Leistungen wie Wäschedienst, Hausmeisterservice oder Blumenpflege  berechnete der Betreiber hingegen regulär die Umsatzsteuer (19 Prozent). Das Finanzamt hingegen sah auch die Leistung des Hausnotrufs und die  Betreuungspauschale als umsatzsteuerpflichtig an.
Der Bundesfinanzhof widersprach der Ansicht des Finanzamts (Urt. v. 03.08.2017, Az. V R 52/16): Zumindest die Leistungen des Hausnotrufsystems seien umsatzsteuerfrei. Sie lassen sich von einem Sozialversicherungsträger vergüten. Denn Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. „Dies bezieht sich auch auf technische Hilfsmittel, zu denen Hausnotrufanlagen gehören“, sagt Gerhard Schapperer, Steuerberater bei Ecovis in München. Laut Bundesfinanzhof sei ebenfalls nach diesen Grundsätzen über die Betreuungspauschale zu entscheiden. Auch hier komme es darauf an, ob Pflegekassen diese Kosten übernehmen. „Außerdem müssen mindestens 40 Prozent der Leistungsempfänger  zum Kreis der Pflegebedürftigen gehören“ sagt Ecovis-Experte Schapperer.
Gerhard Schapperer, Steuerberater bei Ecovis in München

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