Steuersatz für Holzhackschnitzel: Was gilt für den Verkauf?

Steuersatz für Holzhackschnitzel: Was gilt für den Verkauf?

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Die Frage nach dem richtigen Steuersatz für Holzhackschnitzel liegt wieder beim Bundesfinanzhof. Dieser bittet nun den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Rat. Doch wo genau liegt das Problem?

Das Problem: Im Umsatzsteuergesetz steht nicht die entsprechende Zolltarifnummer

Für Produkte, die in der Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes aufgeführt sind, gilt der ermäßigte Steuersatz. Dabei kommt es darauf an, unter welcher Zolltarifnummer sie sich einreihen lassen. Für Brennholz und bestimmte Holzabfälle gilt demnach ein ermäßigter Steuersatz. Holzhackschnitzel gehören allerdings zu einer anderen Zolltarifnummer. Der Bundesfinanzhof (BFH) ist der Ansicht, dass sich Holzhackschnitzel als Brennholz nutzen lassen, aber die Steuerermäßigung trotzdem nicht gilt.

EuGH muss über die Versteuerung der Holzhackschnitzel entscheiden

Der BFH muss nun erneut in einem Revisionsverfahren (V R 6/18) zur Frage des korrekten Steuersatzes entscheiden. Deshalb liegt der Fall nun beim EuGH. Die Richter sollen klären, was unter dem Begriff „Brennholz“ genau zu verstehen ist. Weiterhin stellt sich die Frage, ob der deutsche Gesetzgeber Brennholz nach der Zolltarifnummer abgrenzen darf. Denn es könnte entweder die rein formale Sichtweise des Zollrechts oder aber die Sicht des Durchschnittsverbrauchers maßgeblich sein. Der EuGH soll nun entscheiden, ob die Unterscheidung verschiedener Brennholzarten bei der Frage des Steuersatzes in Deutschland rechtens ist.

Das sollten Sie beachten

„Es ist wirklich wichtig, dass die Frage des Steuersatzes auf Holzhackschnitzel endlich ein für alle Mal entschieden wird“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Claudia Lobmeier aus Vilshofen. Wenn Unternehmer eine zu hohe Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen, schulden sie dem Finanzamt den Mehrbetrag. Wenn sie eine zu niedrige Umsatzsteuer ausweisen, schulden sie die gesetzliche Umsatzsteuer, die sich aus dem Gesamtbetrag errechnet. „In diesem Fall bleibt also weniger Netto vom Brutto“, so Lobmeier.

Claudia Lobmeier, Steuerberaterin bei Ecovis in Vilshofen

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