Für den Verkauf von Holzhackschnitzeln gilt 19 Prozent Umsatzsteuer
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Für den Verkauf von Holzhackschnitzeln gilt 19 Prozent Umsatzsteuer

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Die Lieferung von Holzhackschnitzeln aus Rohholz unterliegt nun doch nicht dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Laut Bundesfinanzhof sind dafür 19 Prozent fällig.

Das galt bisher für Holzhackschnitzel

Bisher unterlag die Lieferung von Holzhackschnitzeln einem Steuersatz von 19 Prozent. Hoffnung auf den ermäßigten Steuersatz machten die Urteile der Finanzgerichte Niedersachsen und München im Jahr 2017. Die Richter sahen in beiden Entscheidungen keine Grundlage für den Steuersatz von 19 Prozent. Nach europäischem Recht lässt sich für Brennholz der ermäßigte Steuersatz anwenden. Nach Ansicht der Finanzgerichte gibt es zwischen Brennholz und Holhackschnitzel für Heizzwecke keinen Unterschied, der eine unterschiedliche Umsatzbesteuerung rechtfertigen würde.

Laut Bundesfinanzhof sind 19 Prozent Steuern abzuführen

Der Bundesfinanzhof entschied nun aber anders als die beiden Finanzgerichte (Urteil vom 26.06.2018, Az. VII R 47/17). Holzhackschnitzel aus Rohholz einerseits und Brennholz andererseits seien strikt voneinander zu unterscheiden und nicht „gleichartig“. Nur weil Brennholz dem ermäßigten Steuersatz unterliege, muss dies nicht auch für Holzhackschnitzel gelten.

Was heißt das für die Praxis?

Auch wenn es seltsam klingt: Für Holzhackschnitzel aus Rohholz gilt die Mehrwertsteuer von 19 Prozent, während Holzhackschnitzel aus Industrieabfällen auch weiterhin dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. „Betroffene müssen sich nun fragen, ob sich anhand eines Hackschnitzels zweifelsfrei feststellen lässt, ob es Industrieabfall ist oder aus Rohholz produziert wurde“, sagt Martin Czekalla, Steuerberater bei Ecovis in Mainburg.

Martin Czekalla, Steuerberater bei Ecovis in Mainburg

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