Neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos“: Antragstellung ab dem 26.09.2023 möglich
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Neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos“: Antragstellung ab dem 26.09.2023 möglich

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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat am 04. September 2023 den Start eines zusätzlichen Förderprogramms zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden bekannt gegeben. Ab dem 26. September 2023 können Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum bei der staatlichen Förderbank KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für die Errichtung einer Ladestation in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Batteriespeicher beantragen, sofern ein eigenes Elektrofahrzeug vorhanden oder verbindlich bestellt ist. Das BMDV stellt für das Programm ein Fördervolumen von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung. Andreas Steinberger kennt die Details.

Wer kann die neue Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind private Eigentümer von selbst genutzten, bestehenden Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen. Investitionen in Neubauten, Eigentumswohnungen, ausschließlich vermietete Objekte sowie Ferien- oder Wochenendhäuser und -wohnungen sind nicht förderfähig.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme eines fabrikneuen Kombipakets aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarspeicher. Die Anschaffung einzelner Komponenten wird nicht gefördert (z.B. bei Erweiterung einer bestehenden Anlage). Die Ladeleistung der Ladestationen muss mindestens 11 kW betragen. Die Photovoltaikanlage muss eine Spitzenleistung von mindestens 5 kWp und der Stromspeicher eine Speicherkapazität von mindestens 5 kWh aufweisen.

Was sind die Voraussetzungen?

Es muss ein Elektrofahrzeug (BEV) vorhanden sein, das auf den Antragsteller oder eine im Haushalt lebende Person zugelassen ist. Es genügt auch, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Elektroauto bestellt ist. Hybridfahrzeuge werden nicht anerkannt. Bei Leasingfahrzeugen, die vom oben genannten Personenkreis geleast werden, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten haben. Ein Firmen- oder Dienstwagen erfüllt die Fördervoraussetzungen nicht.

Eine weitere Fördervoraussetzung ist die ausschließliche Nutzung von Strom aus 100% Erneuerbaren Energien, insbesondere aus eigener PV-Erzeugung. Darüber hinaus muss der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte PV-Strom vorrangig für den Ladevorgang des Elektrofahrzeugs genutzt werden.

Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich. Darüber hinaus muss die Installation durch Fachbetriebe erfolgen und die Anlage nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

  • Für die Ladestation wird ein Pauschalbetrag von 600 Euro gewährt. Bei bidirektionaler Ladefähigkeit der Anlage (Strom kann vom Stromnetz ins Auto und vom Auto ins Stromnetz fließen) erhöht sich der Pauschalbetrag auf 1.200 Euro.
  • Bei Photovoltaikanlagen beträgt der Zuschuss 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • Solarstromspeicher werden mit 250 Euro pro kWh, maximal mit 3.000 Euro bezuschusst.

Die maximale Förderung beträgt somit 9.600 Euro bzw. 10.200 Euro bei Installation eines bidirektionalen Systems. Eine Kombination mit anderen Förderungen wie Krediten, Zulagen oder Zuschüssen ist nicht möglich.

Wie erfolgt die Antragstellung und Abwicklung?

Anträge für das neue Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ können ab dem 26. September 2023 bei der staatlichen Förderbank KfW gestellt werden. Da es sich um ein Zuschussprogramm handelt, erfolgt die Antragstellung vollständig digital über das Online-Kundenportal der KfW.

Nach Beantragung der Förderung und Erhalt der Förderzusage durch die KfW kann mit der Umsetzung begonnen bzw. die Anlagenkomponenten bestellt und die Installation beauftragt werden. Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis im Portal einzureichen (ab März 2024 möglich). Nach positiver Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.

Hintergrund: Förderung für nachhaltige Mobilität und Netzstabilität

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur hat im Auftrag des BMDV die Entwicklung und Umsetzung dieses Förderprogramms eng begleitet. Die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge zu Hause aufzuladen, ist einer der häufigsten Anwendungsfälle für Ladeinfrastruktur. Erste Ergebnisse einer umfangreichen Nutzerbefragung, die derzeit ausgewertet werden, zeigen, dass durch die Nutzung von selbst erzeugtem Solarstrom der Ladezeitpunkt häufig in Zeiten mit geringerer Netzauslastung verlegt werden kann. Das Förderprogramm unterstützt nicht nur die Fahrerinnen und Fahrer von Elektroautos, sondern entlastet auch das Stromnetz.

Die detaillierten Förderrichtlinien „Solarstrom für Elektroautos“ sind auf den Seiten des Bundesanzeigers verfügbar. Weitere Informationen und Einzelheiten zum Förderprogramm sind auf der Website der KfW unter www.kfw.de/442 erhältlich.

Sie haben Fragen zur Förderung? Unsere Unternehmensberater stehen Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.

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Ansprechpartner

Andreas Steinberger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0

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