Umweltbonus: Neue Förderbedingungen für Elektrofahrzeuge
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Umweltbonus: Neue Förderbedingungen für Elektrofahrzeuge

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Das Förderprogramm Elektromobilität des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wurde zum 01. Januar 2023 verschärft und stärker auf Klimaschutz ausgerichtet. Seit dem Jahreswechsel entfällt damit die Förderung für Fahrzeuge mit Plug-In-Hybridantrieb und es gelten neue reduzierte Fördersätze. Fördermittelexperte Andreas Steinberger kennt die Details.

Unternehmen konnten sich bislang über einen stattlichen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro beim Kauf eines E-Autos freuen. Damit ist 2023 aber Schluss. Das BMWK hat den Umweltbonus mit einer neuen Richtlinie angepasst, welche deutlich restriktiver ist. Für den Umweltbonus stehen 2023 2,1 Milliarden Euro im Fördertopf bereit. 2024 werden es nur noch 1,3 Milliarden Euro sein.

Der neue Umweltbonus wird beim Kauf oder Leasing von Elektroautos sowie beim Kauf von Brennstoffzellenautos (Wasserstoffautos) gewährt. Wichtig: Der Antrag kann erst nach der Zulassung des Autos gestellt werden und hängt von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel sowie dem Datum der Zulassung ab.

Neue Förderbedingungen für den Umweltbonus ab 2023

  • Förderungen für Plug-In-Hybridfahrzeuge entfallen komplett
  • Es gelten neue reduzierte Fördersätze für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
  • Die Mindesthaltedauer wurde auf 12 Monate bis 24 Monate angehoben
  • Die bisherige Einschränkung, dass junge Gebrauchtfahrzeuge nur bei Anmeldung beim Zweithalter gefördert werden können, entfällt ebenso

Zudem wird es im Laufe des Jahres zu weiteren Anpassungen kommen:

  • Ab dem 1. September 2023 können ausschließlich Privatpersonen Förderanträge stellen
  • Ab dem 1. Januar 2024 wird u. a. der maximale Nettolistenpreis, bis zu dem Fahrzeuge förderfähig sind, auf 45.000 Euro abgesenkt und die Fördersätze vereinfacht

2023: Übersicht Förderung bei Kauf und Leasing

Bei Beantragung ab dem 1. Januar 2023 bis einschließlich dem 31. Dezember 2023 beträgt der Bundesanteil am Umweltbonus inklusive Innovationsprämie als nicht rückzahlbarer Zuschuss und der Herstelleranteil:

FahrzeugtypNetto-Listenpreis BasismodellBundesanteil (verdoppelt)Herstelleranteil (netto)Gesamt (netto)
Neufahrzeug (Kauf)bis 40.000 €4500 €2250 €6750 €
Neufahrzeug (Kauf)über 40.000 bis 65.000 €3000 €1500 €4500 €
Neufahrzeug (Leasing ab 12 bis 23 Monate)bis 40.000 €2250 €1125 €3375 €
Neufahrzeug (Leasing ab 12 bis 23 Monate)über 40.000 bis 65.000 €1500 €750 €2250 €
Neufahrzeug (Leasing ab 24 Monate)bis 40.000 €4500 €2250 €6750 €
Neufahrzeug (Leasing ab 24 Monate)über 40.000 bis 65.000 €3000 €1500 €4500 €
Gebrauchtwagen (Kauf)bis 65.000 €3000 €1500 €4500 €
Gebrauchtwagen (Leasing ab 12 bis 23 Monate)bis 65.000 €1500 €750 €2250 €
Gebrauchtwagen (Leasing ab 24 Monate)bis 65.000 €3000 €1500 €4500 €

2024: Übersicht Förderung bei Kauf und Leasing

Ab dem 1. Januar 2024 werden nur noch E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis des Basismodells bis zu 45.000 Euro gefördert:

FahrzeugtypBundesanteil (verdoppelt)Herstelleranteil (netto)Gesamt (netto)
Neufahrzeug (Kauf)3000 €1500 €4500 €
Neufahrzeug (Leasing ab 12 bis 23 Monate)1500 €750 €2250 €
Neufahrzeug (Leasing ab 24 Monate)3000 €1500 €4500 €
Gebrauchtwagen (Kauf)2400 €1200 €3600 €
Gebrauchtwagen (Leasing ab 12 bis 23 Monate)1200 €600 €1800 €
Gebrauchtwagen (Leasing ab 24 Monate)2400 €1200 €3600 €

Sie haben Fragen zum Fördermittel oder brauchen Unterstützung beim Antrag? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Mehr Informationen unter: www.bafa.de/umweltbonus

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Ansprechpartner

Andreas Steinberger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0

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