Neuauflage der Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“: Jetzt Fördermöglichkeiten prüfen

Neuauflage der Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“: Jetzt Fördermöglichkeiten prüfen

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Der Freistaat Sachsen hat am 4. Juli 2023 die Neuauflage der Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“ beschlossen, um zusätzliche Investitionsanreize für kleine und mittlere Unternehmen zu schaffen und deren Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken. Ab sofort können interessierte Unternehmen über das Portal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) Anträge stellen und von den vielfältigen Fördermöglichkeiten profitieren. Mike Rudolph kennt die Details.

Sachsen führt das Programm „Regionales Wachstum“ fort

Die aktualisierte Förderrichtlinie bietet eine interessante und zugleich recht komplexe Möglichkeit der regionalen Ergänzung des bestehenden Zuschussprogramms „GRW-RIGA“. Die Kombination verschiedener Förderziele, -töpfe, -regionen, -branchen und -ausschlüsse ist zu beachten und sollte im Einzelfall vorab geprüft werden. Das System besteht nun aus zwei Teilen: der „allgemeinen“ Zuschussvariante und einem Teil aus Mitteln des „Just Transition Fund (JTF)“ zur regionalen Unterstützung des Strukturwandels durch den Braunkohleausstieg.

Eine wesentliche Änderung ist, dass die Anforderung eines maximalen Absatzradius von 50 km für Unternehmen in der neuen Richtlinie entfällt. Gleichzeitig wurden vier Branchenlisten und weitere relevante Ausschlusskriterien festgelegt, um den Kreis der Begünstigten zu spezifizieren und eine klare Abgrenzung zur GRW-RIGA-Richtlinie zu gewährleisten. Branchen wie das Baugewerbe, die Gastronomie, Speditionen und das Grundstücks- und Wohnungswesen sind nun förderfähig. Die Antragsteller müssen jedoch ökologische und soziale Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Fahrzeuge und Maschinen mit Verbrennungsmotoren sind von der Förderung ausgeschlossen.

Förderrichtlinie Regionales Wachstum

Die Förderrichtlinie umfasst zwei Hauptbereiche:

1. Allgemeine Förderung:

  • Die Förderung richtet sich ausschließlich an kleine Unternehmen.
  • Die Modalitäten gelten für alle Landkreise, die nicht in JTF-Fördergebieten liegen und ohne die Städte Dresden und Leipzig.
  • Die maximale Förderhöhe ist je nach Variante und Fördertopf begrenzt.
  • Der maximale Förderbetrag liegt bei 500 TEUR für bestimmte Branchen und bei Vergabe auf Basis der AGVO (mit Förderquoten bis maximal 30 %).
  • Die maximale Förderquote beträgt 50 %, jedoch nur bei Investitionen im Rahmen von Unternehmensnachfolgen und bei Vergabe als De-Minimis-Beihilfe (maximal 200 TEUR).

2. JTF-Förderung:

  • Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen.
  • Die Modalitäten gelten für Landkreise, die als JTF-Fördergebiet eingestuft sind: Bautzen, Görlitz, Leipzig und Nordsachsen sowie die Stadt Chemnitz.
  • Die maximale Förderhöhe ist je nach Variante und Fördertopf begrenzt.
  • Der maximale Förderbetrag ist grundsätzlich nicht begrenzt, jedoch für bestimmte Branchen(listen) gesondert gedeckelt.
  • Die maximale Förderquote beträgt 70 %, jedoch nur bei Investitionen bei Vergabe als De-Minimis-Beihilfe (maximal 200 TEUR).

Die nachfolgende Förderlandkarte zeigt die unterschiedlichen Einstufungen, wobei für die Städte Dresden und Leipzig weiterhin keine Fördermöglichkeiten bestehen, während die Stadt Chemnitz eine eingeschränkte Sonderstellung im Rahmen des JTF einnimmt:

„Die Neuauflage der Förderrichtlinie ‚Regionales Wachstum‘ ist eine wichtige Maßnahme zur Stärkung der sächsischen Unternehmen. Wir möchten alle interessierten Unternehmen ermutigen, die vielfältigen Fördermöglichkeiten zu nutzen und sich bei Fragen an uns zu wenden“, sagt Mike Rudolph, Unternehmensberater in Sachsen. Mehr zu dem Förderprogramm lesen Sie auch hier: Förderrichtlinie Regionales Wachstum (www.sab.sachsen.de)

Haben Sie Fragen zur Förderung? Für weitere Informationen und die Antragstellung stehen interessierten Unternehmen die Unternehmensberater in Sachsen zur Verfügung. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

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Ansprechpartner

Mike Rudolph
Unternehmensberater in Chemnitz
Tel.: +49 371 9191-141

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