Zuschüsse für KMU: Bis zu 80 % Förderung für Beratungsleistungen

Zuschüsse für KMU: Bis zu 80 % Förderung für Beratungsleistungen

2 min.

Seit Januar 2023 können KMU und freiberuflich Tätige einen Zuschuss für Beratungsleistungen zu allen Fragen der Unternehmensführung erhalten. Das regelt die neue Richtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Welche Zuschüsse Betriebe in Anspruch nehmen können, weiß Unternehmensberater Mike Rudolph.

Was wird gefördert

Gefördert werden konzeptionelle und individuelle Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Gefördert werden maximal zwei Beratungen pro Jahr, insgesamt jedoch maximal fünf Beratungen bis Ende 2026. Die maximal förderfähigen Kosten betragen 3.500 Euro pro Maßnahme, d.h. bei Inanspruchnahme von zwei Projektförderungen in einem Jahr erhöht sich dieser Betrag auf insgesamt 7.000 Euro.

Wer wird gefördert

Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigte, einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro) sowie die meisten freien Berufe.

Wie wird gefördert

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den Beratungskosten. Die Förderhöhe wird regional differenziert und ist insbesondere in den neuen Bundesländern sehr interessant:

  • 80 % der o.g. Kosten in den neuen Bundesländern; ohne die Regionen Leipzig und Berlin
  • 50 % der o.g. Kosten in den alten Bundesländern sowie in den Regionen Leipzig und Berlin

Was noch zu beachten ist

Vor der Beauftragung des Beratungsunternehmens und dem Beginn der Unternehmensberatung muss online ein Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Erst nach Erhalt des Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen werden.

Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr bestehen (Tag der Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregistereintragung oder bei Freiberuflern Tag der Anmeldung beim Finanzamt), müssen ein kostenloses Informationsgespräch bei einem in das Förderprogramm eingebundenen regionalen Ansprechpartner (z.B. IHK) führen.

Darüber hinaus werden bei Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Psychotherapeut:innen und Heilpraktiker:innen nur noch Beratungen gefördert, die die Einführung oder Anpassung eines „Qualitätssicherungssystems“ zum Inhalt haben.

Sie haben Fragen oder möchten das Förderprogramm für Ihr Projekt nutzen? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Das könnte Sie ebenfalls interessierenFörderprogramm go-digital (ecovis.com)

Ansprechpartner

Mike Rudolph
Unternehmensberater in Chemnitz
Tel.: +49 371 9191-141
Andreas Steinberger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0

Newsletter für Unternehmer

Sie wollten keine Neuigkeiten mehr verpassen? Alles, was aktuell wichtig ist, stellen die ECOVIS Unternehmensberater für Sie im monatlichen Newsletter kompakt zusammen.