Novellierung EEW-Förderprogramm: Schneller und einfacher zu Fördermitteln
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Novellierung EEW-Förderprogramm: Schneller und einfacher zu Fördermitteln

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Industrie und Gewerbe spielen eine Schlüsselrolle bei der Dekarbonisierung der deutschen Wirtschaft. Um Unternehmen bei diesem Prozess zu unterstützen, hat das BMWK die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) novelliert. Das Förderprogramm bietet vereinfachte Antragsverfahren, erhöhte Fördersätze und neue Fördermodule. Andreas Steinberger kennt die Details.

Novellierung des EEW-Förderprogramms

Seit dem 15. Februar 2024 ist die neue Richtlinie für die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) in Kraft. Mit dem Programm unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Unternehmen, die in hocheffiziente Technologien zur Prozessoptimierung sowie in erneuerbare Energien zur Erzeugung von Prozesswärme investieren und damit nachhaltig zur sparsamen und rationellen Verwendung von Energie und Ressourcen in ihren Unternehmen beitragen.

Bei der Novellierung der Richtlinie wurde das Förderprogramm an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen angepasst und die Praxiserfahrung der letzten Jahre genutzt, um das Förderprogramm noch besser an den Bedürfnissen des Marktes auszurichten. Die Änderungen zielen insbesondere auf die Vereinfachung der Antragstellung und der Antragsprüfung ab, um das Förderverfahren zu beschleunigen.

Wesentliche Neuerungen im Überblick

  • Vereinfachung bei den Vorgaben zur Ermittlung der Höhe der förderfähigen Kosten bei den Modulen 1 bis 4 und im Förderwettbewerb
  • Einführung der Basisförderung bei Modul 4: Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird der Erwerb und Einbau bestimmter Technologien ohne das Erstellen eines umfangreichen Einsparkonzeptes gefördert.
  • Zusätzlicher Dekarbonisierungsbonus in Modul 4: Für Vorhaben zur Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, außerbetrieblichen Abwärmenutzung sowie Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff.
  • Erhöhung der maximalen Fördersumme: Von 15 auf 20 Millionen Euro in den Fördermodulen 2, 3, 4 und im Förderwettbewerb.

Gesicherte Finanzierung

Die Finanzierung der EEW mit einem Bewilligungsvolumen von etwa 1 Milliarde Euro in 2024 ist gesichert. Unternehmen können sich daher auf die Verfügbarkeit der Fördermittel verlassen.

Antragsstellung und weitere Informationen

Förderanträge können seit dem 15. Februar beim BAFA für die Zuschussvariante und der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gestellt werden. Anträge für Transformationspläne und den Förderwettbewerb können beim Projektträger VDI/VDE-IT eingereicht werden.

Weitere Informationen zum EEW-Förderprogramm: www.bafa.de

Unsere Fördermittelberater stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie umfassend über die verfügbaren Fördermittel und weitere Fördermöglichkeiten zu beraten. Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.

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Ansprechpartner

Andreas Steinberger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0

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