Neue Regelungen für Sonder-AfA im Mietwohnungsbau
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Neue Regelungen für Sonder-AfA im Mietwohnungsbau

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Der Bundesrat hat am 22. März 2023 grünes Licht für das Wachstumschancengesetz gegeben. Das Gesetz beinhaltet zahlreiche Verbesserungen im Bereich der Förderung von Mietwohnungsbau. Investoren und Unternehmen profitieren von erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten, längeren Förderzeiträumen und mehr Flexibilität. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Verbesserte Sonderabschreibung für Mietwohnungen

Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 profitieren Investoren von zahlreichen Vorteilen:

Erweiterung der finanziellen Förderung für den Mietwohnungsneubau

  • Anhebung der Baukostenobergrenze: Die Obergrenze für die Baukosten wird auf 5.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche erhöht (bisher 4.800 Euro).
  • Verlängerung des Anwendungszeitraums: Der Zeitraum, in dem die verbesserten Konditionen gelten, wird bis zum 30. September 2029 ausgedehnt, um langfristige Investitionen zu fördern (bisher 31. Dezember 2026).
  • Erhöhung der Bemessungsgrundlage: Die Bemessungsgrundlage für förderfähige Kosten steigt auf maximal 4.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (bisher 2.500 Euro).

Förderung einer schnelleren Abschreibung von Wohngebäuden

  • Anstieg der linearen AfA: Ab dem 1. Januar 2023 wird die lineare AfA für neu fertiggestellte Wohngebäude von zwei auf drei Prozent pro Jahr erhöht.

Mehr Flexibilität und Anreize für Investoren

  • Einführung einer degressiven AfA: Investoren haben die Möglichkeit, anstelle der linearen AfA von der degressiven AfA Gebrauch zu machen. Im ersten Jahr nach Fertigstellung können fünf Prozent der Investitionskosten abgeschrieben werden, gefolgt von der Abschreibung von fünf Prozent des jeweils verbleibenden Buchwertes in den nachfolgenden Jahren. Diese Regelung gilt für Wohngebäude, deren Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegt. Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.
  • Zusätzliche Sonderabschreibung: Für Gebäude, die den Effizienzhausstandard 40 (EH40) übertreffen und zusätzlich ein Nachhaltigkeitssiegel wie das QNG erreichen, wird eine zusätzliche fünfprozentige Sonderabschreibung gewährt. Diese Förderung kann mit der degressiven AfA kombiniert werden.

Das Wachstumschancengesetz bringt wichtige Änderungen für Investoren im Mietwohnungsbau. Die verbesserten Sonderabschreibungen und die erhöhte lineare Abschreibung sollen Investitionen in dringend benötigten Wohnraum fördern und gleichzeitig die Steuerlast senken. Im Detail informieren Sie die Steuerberater der Ecovis-Gruppe.

Mehr zum Wachstumschancengesetz finden Sie hier: Wachstumschancengesetz: Was sich 2024 für Unternehmen ändern soll (ecovis.com)

 

Ansprechpartner

Rainer Priglmeier
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing, München
Tel.: +49 8731-7596-0

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