EU-Lieferkettengesetz CSDDD: EU-Parlament stimmt für strengere Vorschriften

EU-Lieferkettengesetz CSDDD: EU-Parlament stimmt für strengere Vorschriften

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Das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) nimmt weiter Gestalt an. Am 1. Juni stimmte eine Mehrheit des EU-Parlaments für eine Verschärfung des ursprünglichen Gesetzesvorschlags der EU-Kommission. Sollte die Richtlinie in dieser Form verabschiedet werden, würden Unternehmen stärker in die Pflicht genommen als im deutschen Lieferkettengesetz. Eine Entscheidung im EU-Trilog wird in Kürze erwartet. Alexander Waschinger kennt die Details.

Verschärfung der Vorschriften für Unternehmen

Am 1. Juni hat die Mehrheit der Abgeordneten den Vorschlag des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments für die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) angenommen. Der Vorschlag sieht strengere Sorgfaltspflichten für Unternehmen in der EU vor. Unternehmen sollen verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass es in ihrer Lieferkette nicht zu Kinderarbeit, Sklaverei, Ausbeutung von Arbeitskräften, Umweltverschmutzung, Umweltzerstörung oder Verlust von Biodiversität kommt.

Die neuen Vorschriften sollen für Unternehmen in der EU mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von mehr als 40 Mio. Euro gelten. Je nach Unternehmensgröße sollen gestaffelte Übergangsfristen von bis zu fünf Jahren eingeführt werden.

Zudem sieht der Entwurf vor, dass Verstöße mit Strafen von bis zu 5 Prozent des weltweiten Umsatzes geahndet werden können. Unternehmen sollen zudem verpflichtet werden, Pläne zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad zu erstellen und vorzulegen.

Deutsches LkSG vs. EU-weites CSDDD

Der vorliegende Richtlinienentwurf geht über die Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hinaus. Im Vergleich zum deutschen LkSG soll der Anwendungsbereich auf EU- und ausländische Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von mehr als 40 Millionen Euro ausgeweitet werden. Der Vorschlag der EU-Kommission beinhaltet administrative Mechanismen, zivilrechtliche Haftung und Verpflichtungen für die Unternehmensleitung, um eine effektive Umsetzung zu gewährleisten.

Neben den im LkSG festgelegten Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Umwelt sollen nach dem Entwurf auch Pflichten zum Schutz der biologischen Vielfalt, zum Schutz bedrohter Arten und zum Schutz der Ozonschicht gelten. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass große Unternehmen einen Plan entwickeln, um sicherzustellen, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Unternehmensstrategie mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius gemäß dem Pariser Abkommen vereinbar sind.

In Fällen, in denen der Klimawandel als ein wesentliches Risiko oder eine wesentliche Auswirkung der Unternehmenstätigkeit identifiziert wurde oder hätte identifiziert werden sollen, sollten die Unternehmen auch Emissionsreduktionsziele in ihren Plan aufnehmen.

Ausblick

Die CSDDD befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union. Die endgültige Ausgestaltung des Gesetzes wird nun in den anstehenden Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Mitgliedstaaten und Kommission festgelegt. Wie ambitioniert die Richtlinie letztendlich sein wird, hängt von den Ergebnissen dieser Verhandlungen ab. Sicher ist, dass früher oder später die meisten Unternehmen – auch kleinere – von umfassenden Verpflichtungen in Bezug auf ihre Lieferkette betroffen sein werden. Es ist daher ratsam, sich bereits jetzt vorzubereiten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Haben Sie Fragen zum Lieferkettengesetz? Unsere Unternehmensberater helfen Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

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Ansprechpartner

Alexander Waschinger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0

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