Krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement: Mitarbeiter dürfen Vertrauensperson in den Prozess einbinden

Krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement: Mitarbeiter dürfen Vertrauensperson in den Prozess einbinden

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Mit dem Teilhabestärkungsgesetz hat der Gesetzgeber das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) geändert: Beschäftigte können jetzt eine Vertrauensperson selbst wählen und zum BEM-Verfahren hinzuziehen. Wie sich diese Änderung auf die Wirksamkeit von krankheitsbedingten Kündigungen auswirkt und auf was Arbeitgeber achten müssen, weiß Ecovis-Arbeitsrechtsanwalt Gunnar Roloff in Rostock.

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Dr. Gunnar Roloff
Rechtsanwalt in Rostock
Tel.: +49 381 12 88 49 0