Erbrecht

Erbrecht

Erbregelungen wirtschaftlich und juristisch einwandfrei gestalten

Beugen Sie Konflikten beim Erben vor

Erben und Vererben sind sensible und persönliche Themen, die jedoch aufgrund ihrer Wichtigkeit unbedingt rechtlich geregelt sein sollten. Insbesondere als Unternehmer tragen Sie die Verantwortung für Ihre Mitarbeiter und wollen vermutlich auch Ihr Lebenswerk absichern. Für all Ihre Fragen zum Thema Erbfolge, Testament und Erbvertrag erwartet Sie bei Ecovis ein erfahrener Rechtsanwalt. Dieser bringt nicht nur fachliche Expertise mit, sondern auch das notwendige Fingerspitzengefühl. Auch heikle Angelegenheiten wie die Geltendmachung oder das Abwehren von Pflichtteilsansprüchen übernehmen unsere Rechtsanwälte in Ihrem Interesse. Ebenso gilt es, bei der Gestaltung und Begleitung einer Unternehmensnachfolge mit Augenmaß und Sachverstand vorzugehen.

Beachten Sie im Erbrecht auch den steuerlichen Aspekt

Angesichts der heutigen Vielfalt von Familienstrukturen gibt es für die Erbregelung keine Patentlösung. Daher ist es in jedem Fall sinnvoll, nicht nur kompetenten Rechts-, sondern auch Steuerrat einzuholen. Hier profitieren Sie von unserer interdisziplinären Aufstellung. Denn Ihrem Ansprechpartner bei Ecovis stehen nicht nur die entsprechenden Fachkollegen aus der Rechtsberatung zur Seite, sondern auch aus unserer Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder der Unternehmensberatung.

Unsere Beratungsleistungen im Erbrecht

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Prüfung von Testamenten und Erbverträgen
  • Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Abwehr und Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen
  • Beantragung von Erbscheinen
  • Vertretung im Erbstreit vor dem Nachlassgericht
  • Beratung und Vertretung von Miterben (insbesondere bei Immobilien oder Unternehmen in der Erbengemeinschaft)
  • Planung und Durchführung von Testamentsvollstreckungen
  • Gestaltung und Begleitung der Unternehmensnachfolge
    (z.B. durch Unternehmertestamente, Familiengesellschaften, Stiftungen)
  • rechtliche Gestaltungen zur Reduzierung der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer