Wer zu spät kommt, zahlt fort!

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auw.de, 1/2011. Verspätete KV-Bescheide sind laut Sozialgericht Marburg ungültig. Bei verspätetem Erlass gilt das RLV des Vorquartals vorläufig fort. Eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich, weiß A&W-Autor Florian Bogner.

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