Weniger Geld für Bereitschaftsdienste in Bayern

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München – Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts werden sich die Ärzte in Bayern auf eine schlechtere Vergütung der Bereitschaftsdienste einstellen müssen. Das Gericht hat die Vereinbarung einer Zusatzvergütung für rechtswidrig erklärt.
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) hatte mit den Krankenkassen auf Landesebene eine zusätzliche Bereitschaftsdienstpauschale für die Teilnahme am Notdienst vereinbart. Ärzte bekamen danach tagsüber zusätzlich 4,70 Euro je Stunde, nachts 8,33 Euro. Eine bayerische Klinik hatte daraufhin die Kassenärztliche Vereinigung auf Zahlung dieser Zusatzpauschale auch für die Krankenhausnotfallambulanz verklagt.
Die Klage war nun nicht nur für das Krankenhaus erfolglos, sie führt auch zur Abschaffung der Zusatzpauschale für die niedergelassenen Ärzte in Bayern.
„Das Bundessozialgericht entschied nicht nur, dass die Vereinbarung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, weil sie die Ambulanzen diskriminiert“, sagt Ecovis-Rechtsanwältin Ina von Bülow in München, „es hat darüber hinaus festgestellt, dass regionale Vertragspartner nicht befugt sind, durch derartige Sondervereinbarungen vom Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), der bundesweit gilt, abzuweichen.“ Damit hat das Gericht die Regelung insgesamt gekippt (Az.: B 6 KA 12/16 R).
Ina von Bülow, Rechtsanwältin bei Ecovis in München

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