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Chefarztbehandlung
Chefarztbehandlung
Falsche Chefarztbehandlung: Krankenversicherer kann 30.000 Euro zurückverlangen
Vereinbart ein Patient mit dem Krankenhaus eine Chefarztbehandlung, muss dieser Chefarzt einen Eingriff auch selbst vornehmen. Seine bloße Anwesenheit bei der Operation genügt nicht. Der ärztliche Eingriff ist dann mangels wirksamer Einwilligung des Patienten rechtswidrig. (mehr …)
Patientenrechte: Chefarztbehandlung nur durch Chefarzt
München - Ohne Einwilligung des Patienten darf bei einer vereinbarten Chefarztbehandlung kein anderer Arzt die Operation vornehmen. Erklärt ein Patient ausdrücklich, er wolle sich nur von einem bestimmten Arzt operieren lassen, so darf die Operation nicht von einem anderen Arzt...