Schweigepflicht und die digitale Welt

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Immer mehr Ärzte sind in digitalen Medien unterwegs. Das kann einerseits öffentlichkeitswirksam sein, auf der anderen Seite jedoch auch zu handfesten Problemen führen.
Mit Hilfe von Facebook, Google+ und Co. können sich Ärzte schnell und unkompliziert mit Kollegen austauschen oder mit erfolgreichen Fällen für sich werben. Oft wird dabei aber verkannt, dass beispielsweise durch „Likes“ oder Verlinkungen die Identität des Patienten trotz Pseudonymisierung schnell hergestellt werden kann – und damit die Schweigepflicht verletzt wird.
Möchten Ärzte im Internet aus ihrer Berufspraxis berichten müssen sie zwingend sicherstellen, dass eine Identifizierung des jeweiligen Patienten unter keinen Umständen möglich ist. Neben der Anonymisierung des Patientennamens sollten ebenfalls Detailinformationen des Falls verfremdet werden, damit auch aufgrund der Summe der online zur Verfügung gestellten Informationen nicht auf die Identität des Patienten geschlossen werden kann.
Fazit:
Wenn Sie in digitalen Medien agieren, von oder über Patienten berichten, sollten Sie äußerste Vorsicht walten lassen. Holen Sie sich gegebenenfalls anwaltlichen Rat ein.
Autorin:
Nadine Arbasowsky
Rechtsanwältin bei Ecovis in München

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