Ansprechpartner in München

Rechtsberatung für Ärzte

Tim Müller
Rechtsanwalt in München
Tel.: +49 89 217516-700
Daniela Groove
Rechtsanwältin in München
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Steuerberatung für Ärzte

Benedikt Brandenbusch
Rechtsanwalt, Steuerberater in München
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Gerhard Schapperer
Steuerberater in München
Tel.: +49 89-58 98 0

Wir wissen, was Sie brauchen!

Unsere Fachberater und Fachanwälte bilden sich in einem umfangreichen Kursprogramm fort. Nach einer umfassenden theoretischen Ausbildung und dem Nachweis praktischer Kenntnisse kennen sie Ihr Marktumfeld und das komplexe Regelwerk aus Berufsrecht, Vertragsarztrecht und Abrechnungsbestimmungen genau. Denn nur wenn wir wissen, wie Sie Ihr Geld verdienen, können wir Sie kompetent beraten!

Warum sollten Sie sich niederlassen?

Die Vorteile einer Tätigkeit in eigener Praxis liegen auf der Hand: Sie sind Ihr eigener Chef und können Ihre ärztliche Tätigkeit nach Ihren eigenen Vorstellungen umsetzen. Über diesen Weg können Sie Ihren beruflichen Erfolg allein gestalten. Sicherlich streben wir alle nach beruflichem Erfolg, aber wie kommen Sie ganz persönlich dort hin? Voraussetzung ist eine weitsichtige Planung: Sie sind nach einer langen Phase der Ausbildung und praktischen Tätigkeit hoch motiviert und warten auf den Start in die Selbstständigkeit. Die erfolgreiche Praxisgründung ist für Sie das oberste Ziel und gleichzeitig der erste Schritt einer langfristigen Entwicklung – die Basis für Ihre ärztliche Tätigkeit und Ihre wirtschaftliche Existenz.

Grundüberlegungen zur Niederlassung...

Welches sind die Vor- und Nachteile einer Praxisgründung?

Die Neugründung einer Praxis erfordert zunächst eine langfristige und detaillierte Planung. Sie müssen in diesem Zusammenhang entscheiden, ob Sie lediglich privatärztlich oder auch im System der gesetzlich Krankenversicherten tätig werden wollen. Wichtigste Voraussetzung für einen Zugang zur Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten ist die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung. Diese kann Ihnen nur dann erteilt werden, wenn das Fachgebiet, in dem Sie tätig werden wollen, für die Zulassung nicht gesperrt ist. Die betriebswirtschaftliche Planung der Neugründung erfordert die Aufstellung eines Businessplans und die konkrete Finanzierungsplanung. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass bei einer Neugründung eine lange Anlaufphase entsteht, in der ggf. noch keine kostendeckenden Einnahmen erzielt werden können.
Vorteile Praxisneugründung
  • Sie bestimmen den Praxis- standort, Räumlichkeiten und Ausstattungen nach Ihren Vorstellungen.
  • Sie bestimmen Ihren Patientenstamm und können so von Beginn an Einfluss auf zusätzliche ärztliche Leistungen nehmen (z.B. IGeL).
  • Sie wählen Ihr Personal nach Ihren Bedürfnissen und Anforderungen aus.
Nachteile Praxisneugründung
  • Hohes Investitionsrisiko
  • Längere Anlaufphase mit schlecht kalkulierbaren Einnahmen
  • Vollständiger Aufbau von Image und Marketing
Mehr zu den Niederlassungsoptionen...

Welche Möglichkeiten gibt es für die Anstellung von Ärzten und welche rechtlichen Voraussetzungen müssen dabei beachtet werden?

Die Tätigkeit als angestellter Arzt wurde durch das am 01. Januar 2007 in Kraft getretene Vertragsarztrechtsänderungsgesetz erleichtert und dadurch die Flexibilisierung des ärztlichen Berufs erreicht. Die Anstellung ist seitdem eine erwägenswerte Alternative zur Niederlassung als selbstständiger Arzt. Die zahlreichen Möglichkeiten können im Rahmen dieses Leitfadens nicht derart umfassend dargelegt werden, dass eine individuelle persönliche Beratung obsolet wird. Wir möchten Ihnen im Folgenden jedoch einen ersten Überblick über die verschiedenen Anstellungsmöglichkeiten geben. Voraussetzung für die Anstellung eines Arztes ist neben der Eintragung im Arztregister die Genehmigung durch den örtlich zuständigen Zulassungsausschuss. Eine Anstellung ist sowohl in einer Arztpraxis als auch in einem Medizinischen Versorgungszentrum problemlos möglich, wenn keine Zulassungsbeschränkungen bestehen. In diesem Fall ist auch eine fachfremde Anstellung möglich. Im gesperrten Planungsbezirk sind folgende Gestaltungsmöglichkeiten vorhanden, deren Umsetzung aber stets juristisch begleitet werden sollte und deren Voraussetzung stets die Fachidentität zwischen anstellendem und angestelltem Arzt ist.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Anstellung...

Welche steuerrechtliche Fragen stellen sich bei der Praxisgründung?

Die steuerliche Situation ändert sich mit der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zumeist grundlegend. Wenn Sie z.B. zuvor als angestellter Arzt in einem Krankenhaus tätig waren, wurde Ihre Lohnsteuer automatisch vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Als Selbstständiger ist dies anders, denn nun müssen Sie selbst aktiv werden und Voranmeldungen, Erklärungen sowie Zahlungen selbstständig und unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen abgeben bzw. leisten. Darüber hinaus sind eine Reihe von steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zu beachten. In der Anfangsphase der Praxisgründung stellen sich dabei meist folgende Fragen:
  • Welche Einkünfte erziele ich als Arzt und wie muss ich diese besteuern?
  • Wie werden meine erbrachten Leistungen steuerlich behandelt?
  • Wie muss ich meine Mitarbeiter steuerlich behandeln?
  • Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meine Betriebsausgaben erhöhen, um steuerliche Vorteile zu erlangen?
Hier erfahren Sie mehr zu steuerlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Eröffnung einer Praxis...

Welche rechtlichen Schritte sind für die Praxisgründung erforderlich?

Kaum ein Berufsstand ist so sehr Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien unterworfen wie der der Ärzte. Das Berufsrecht, die Heilberufsgesetze der Länder, bei der Versorgung gesetzlich versicherter Patienten das Vertragsarztrecht und nicht zuletzt die Rechtsprechung zu arztrechtlichen Fragen wollen beachtet sein. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Regelungen für den Start in die Selbstständigkeit vor. Mit der Approbation und der Anzeige der ärztlichen Tätigkeit bei der zuständigen Ärztekammer haben Sie bereits das Recht, als Privatarzt an Ihrem Praxissitz tätig zu werden. Wenn Sie sich als „Vertragsarzt“ an der Versorgung der Bevölkerung über die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) beteiligen möchten, benötigen Sie eine Vertragsarztzulassung, die bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zu beantragen ist. Die KV ist eine Organisation der ärztlichen Selbstverwaltung und verteilt das von den gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung gestellte Honorar („Gesamtvergütung“). Ihre Aufgabe ist die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung, sie vertritt aber auch die Rechte der Ärzte gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherungen.

Weitere Informationen zum Qualitätsmanagement, zur Anzeige bei der zuständigen Ärztekammer, zur Haftpflichtversicherung, zur Anzeige bei der Ärztekammer, Eintragung in das Arztregister der KV, Zulassung als Vertragsarzt durch die KV und zu den berufsrechtlichen Bestimmungen finden Sie hier...

Welche Abrechnungsmodalitäten, rechtlichen Anforderungen und Verfahren der Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfung sind bei der Führung einer Arztpraxis in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu beachten?

Grundlage einer erfolgreichen Praxisführung ist eine richtige und den Prüfverfahren der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) standhaltende Abrechnung. Hohe Honorarkürzungen und Regressforderungen führen nicht selten zu erheblichen finanziellen Einbußen. Nur eine genaue Kenntnis der vielfältigen Abrechnungsmodalitäten und der entsprechenden Dokumentationspflichten kann den Arzt vor hohen Schadenssummen bewahren. Vor allem Ärzten, die in Krankenhäusern tätig waren und mit der Abrechnung ihrer Leistungen bisher wenig zu tun hatten, ist es zu empfehlen, sich hierbei professionell unterstützen zu lassen.

Mehr Informationen zu Abrechnung und Abrechnungsprüfung...

Welche Aspekte der Patientenversorgung regelt das Patientenrechtegesetz (PatRG) und welche Rechte und Pflichten haben Patienten und Ärzte?

Informationspflicht des Arztes, Dokumentation der Behandlung, Einsicht in die Patientenakte – diese und weitere wichtige Aspekte der Patientenversorgung regelt das Patientenrechtegesetz (PatRG). Es bildet die rechtliche Grundlage für die Beziehung zwischen einem Patienten und seinem behandelnden Arzt. Das Gesetz schreibt beispielsweise vor, dass der Arzt zu Beginn und während der Behandlung „in verständlicher Weise“ über die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung und die Therapie informieren muss. Auch die Aufklärung über Art, Umfang und Risiken einer Behandlung muss für den Patienten „verständlich“ sein. Einem medizinischen Eingriff muss der Patient immer zuerst zustimmen. Dabei kann der Patient die Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen. Gerade die Patientenakte wirft immer wieder Fragen auf. So dürfen Patienten „unverzüglich“ Einsicht in ihre „vollständige“ Patientenakte verlangen. Ein weiterer Aspekt, der für Irritationen sorgen kann, sind „elektronische Abschriften von der Patientenakte“. Der Patient kann solche Abschriften verlangen. Der Arzt hat aber auch das Recht, die entsprechenden Kosten zu verlangen, die für Ausdrucke oder Kopien entstehen.

Ausschreibung, Zulassung, Gesellschaftsform – was ist rund um das Thema Recht bei der Praxisgründung wichtig?

Wer eine eigene Arztpraxis gründen will, muss vieles beachten: Wie komme ich an eine Zulassung? Welche Steuern sind zu zahlen? Und was sollten Arbeitsverträge mit Angestellten beinhalten?
Eine gute Vorbereitung ist die halbe Praxisgründung. Im ersten Teil unserer Online-Seminar-Reihe erläutern wir Ihnen alle wichtigen Grundbausteine für eine Praxisgründung und was es jeweils zu beachten gilt.

Finanzierung, Förderung, Abschreibung – welches kaufmännische Wissen brauche ich als Ärztin oder Arzt?

Die Planung einer ärztlichen Praxis und der in der Praxis zu erbringenden Arbeitsaufgaben ist ein umfangreiches Vorhaben. Zur optimalen Führung Ihrer zukünftigen Praxis benötigen Sie ein durchdachtes Praxisgründungskonzept, bei welchem Sie u.a. folgende Punkte bedenken sollten: Standort, Patientenstruktur, Investitionen, Finanzierung, Praxiskosten, Steueroptimierung. Der Erfolg Ihrer eigenen Praxis ist nicht nur von Ihren medizinischen Fertigkeiten, sondern auch von Ihren betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten abhängig.

Im zweiten Teil unserer Online-Seminar-Reihe stellen wir viele betriebswirtschaftliche und steuerliche Themen anschaulich und anhand von konkreten Rechenbeispielen dar. Unsere Referenten haben sich auf die Beratung von niedergelassene Ärzten spezialisiert und unterstützen regelmäßig Praxisgründungen.

Miete, Arbeitsvertrag, Geräteleasing – welche Verträge brauche ich wirklich?

In unser Online-Seminar-Reihe gehen wir auf die Verträge rund um die Gründung und den Praxisalltag ein. Vom Arbeitsvertrag bis hin zur Miete von Praxisgeräten oder Räumlichkeiten: Musterverträge findet man im Internet. Besser ist es, wenn Sie die Verträge mit einem Rechtsanwalt gezielt auf die Bedürfnisse Ihrer Praxis abstimmen und passgenau formulieren. Dies vermeidet nachtägliches Abändern.

Sprechen Sie uns an:

ECOVIS L+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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ECOVIS BLB Steuerberatungsgesellschaft mbH, Niederlassung München

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