Notfallpraxis erfordert ständige Präsenz

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Im Mai 2011 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass ein Arzt sich während der Notfalldienstzeiten in der zentralen Notfalldienstpraxis aufzuhalten hat (Az.: B 6 KA 23/10 R). Er darf die Praxisräume nicht einmal zum Essen verlassen.

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