Notdienst: Persönliche Präsenz – sonst droht Strafe

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Arzt & Wirtschaft, 4/2011. Ein hessisches Berufsgericht für Heilberufe hat entschieden, dass ein Arzt im Notdienst tatsächlich für seine Patienten erreichbar sein muss. A&W-Autor Florian Bogner warnt: Bloße telefonische Präsenz genügt dabei nicht.

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