Neue Honorare (RLV und QZV)

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Ab dem dritten Quartal erhält jeder Arzt neben dem Regelleistungsvolumen (RLV) auch Beträge als Qualitätsgebundenes Zusatzvolumen (QZV) – wenn er im Vorjahresquartal eine Leistung aus dem QZV-Katalog erbracht hat. Dabei gibt es je nach Facharztgruppe unterschiedlich viele QZV.

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