Krankenkasse muss Kosten für Upright-Magnetresonanztomographie übernehmen

Krankenkasse muss Kosten für Upright-Magnetresonanztomographie übernehmen

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Eine Magnetresonanztomographie in aufrechter Körperposition (Upright-MRT) ist keine neue Untersuchungsmethode. Krankenkassen müssen für sie zahlen, wenn sie medizinisch notwendig ist.
Ein Versicherter konnte wegen einer ausgeprägten Paraspastik die Beine nicht mehr strecken. Deshalb ließ er ein Upright-MRT in einer Privatklinik machen.

Darum muss die Krankenkasse zahlen

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied, dass Krankenkassen in bestimmten Fällen diagnostische Leistungen, die nur Privatpraxen anbieten, übernehmen müssen (Urteil vom 25.06.2019, L11 KR 4517/18). Eine Untersuchung in Vollnarkose unter zusätzlicher Gabe von Schmerzmitteln und relaxierenden Substanzen ist für einen Versicherten nicht zumutbar. „Dabei war es noch nicht einmal sicher, dass auf diese Weise eine Untersuchung im Liegen den gewünschten Erfolg erzielt hätte“, sagt Ecovis-Rechtsanwalt Lutz Bayermann aus Berlin.
Lutz Beyermann, Rechtsanwalt bei Ecovis in Berlin

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