Krankenhausrechnungen: Nachforderungen nach mehr als 2 Jahren

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Der erste Senat des Bundessozialgerichts hat entschieden, dass Krankenhäuser nach Ablauf von hier mehr als zwei Jahren nach Rechnungserstellung keine Nachforderung aufgrund einer ursprünglich zu niedrigen Rechnung mehr gelten machen dürfen.
Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Praxistipp: Krankenhausrechnungen unter den Vorbehalt späterer Nachforderungen stellen.
(Mehr Informationen zum Urteil unter: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2009&nr=11133)

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