Honorar ab 1. Juli 2010 – RLV und QZV

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Bereits am 26.3.2010 hat der Bewertungsausschuss beschlossen, zur Stabilisierung des Regelleistungsvolumens (RLV) Änderungen in der Honorarverteilung vorzunehmen. Durch die Einführung der sogenannten QZV (Qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen) soll eine Mengenbegrenzung fast aller EBM-Leistungen herbeigeführt werden. Ab dem dritten Quartal 2010 wird es für jeden einzelnen Arzt konkret. Neben dem RLV erhält er auch Euro-Beträge als QZV zugewiesen, sofern er im Vorjahresquartal mindestens eine Leistung aus dem Ziffernkatalog des jeweiligen QZV erbracht hat. Dabei gibt es je nach Facharztgruppe eine unterschiedliche Anzahl an QZV.

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