Heilpraktiker wegen Krebstherapie mit Todesfolge verurteilt

Heilpraktiker wegen Krebstherapie mit Todesfolge verurteilt

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Tragischer Fehler: Drei Patienten starben, weil ein Heilpraktiker die verabreichte Substanz nicht richtig dosiert hatte. Das Landgericht Krefeld hat ihn deswegen verurteilt. 

Sachverhalt

Ein Heilpraktiker behandelte in seiner Praxis an Krebs erkrankte Patienten. Er gab ihnen unter anderem Infusionen mit dem Zellgift 3-Bromopyruvat (BP-3). Dieses sollte die Krebszellen abtöten. Die Präparate stellte der Heilpraktiker jeweils individuell her. Dabei kam es zu Wiegefehlern und somit zu einer Überdosierung. Drei Patienten starben.

Das entschied das Gericht

Der Fall landete beim Landgericht Krefeld. Die Richter verurteilten den Heilpraktiker wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Zu Gute kam ihm, dass er nicht vorbestraft war, den Fall mitaufgeklärt hatte und das Geschehen bedauerte (Urteil vom 15.07.2019, 22 KLs 14/18).
Der Heilpraktiker hat die gelieferten Substanzen nicht überprüft, eine ungeeignete Waage verwendet, Infusionsflaschen nicht richtig beschriftet und den Einsatz der verwendeten Substanz zu wenig dokumentiert. „Der Heilpraktiker hat seine Sorgfaltspflicht schwer verletzt“, sagt Janika Sievert, Ecovis-Rechtsanwältin in Landshut.
Janika Sievert, Rechtsanwältin bei Ecovis in Landshut

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