Gericht: Widerspruch bei Off-Label-Use zulässig?

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Etappensieg: Spricht die Prüfstelle einen Regress aus, weil ein Arzt nichtverordnungsfähige Arzneimittel verschrieben hat („Off-Label-Use“), ist vor der Klage ein Widerspruchsverfahren durchzuführen, entschied das Sozialgericht Berlin (Az.: S 83 KA 651/08). Vorteil für den Arzt: Denn sein Fall wird zunächst vor dem Beschwerdeausschuss beraten, wo er von fachkundigen Vertretern der KV sowie der Krankenkassen überprüft wird. Bisher musste aufgrund der Rechtsmittelbelehrungen der Regressbescheide sofort der Klageweg beschritten werden. Aktiv werden soll der Ausschuss nach Ansicht der Richter unter anderem bei Off-Label-Use sowie bei Verschreibung von nicht in Deutschland zugelassenen Präparaten, Rezepturarzneien statt Fertigprodukten und verschreibungspflichtigen statt rezeptfreien Medikamenten. Das letzte Wort, ob bei Off-Label-Use ein Vorverfahren vorzuschalten ist, hat jetzt das Bundessozialgericht.

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