Corona-Impfzentren: Gefahr der Scheinselbständigkeit für Honorarärzte

Corona-Impfzentren: Gefahr der Scheinselbständigkeit für Honorarärzte

2 min.

Die Schutzimpfungen in den Corona-Impfzentren laufen langsam an. Da Ärzte impfen müssen, arbeiten vermutlich vermehrt Honorarärzte in den Impfzentren. Was Honorarärzte beachten sollten, damit sie nicht scheinselbstständig werden, erfahren sie hier.  

Wann Honorarärzte sozialversicherungspflichtig sind

Seit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 04.06.2019 (Az. B 12 R 11 / 18 R) sind Kliniken und Krankenhäuser bei der Beschäftigung von Honorarärzten stark eingeschränkt, was den Unterschied zwischen sozialversicherungspflichtiger Anstellung und selbstständiger Tätiger angeht. Für Ärzte besteht seitdem die Gefahr der „Scheinselbständigkeit“. Stellt eine Klinik einen Honorararzt auf Stunden- oder Tagesbasis ein, war er bis zu dem Urteil normalerweise selbstständig tätig und nicht sozialversicherungspflichtig. Sprechen jedoch die Umstände dafür, dass es sich um eine abhängige Beschäftigung des Arztes handelt, so unterliegt das Arbeitsverhältnis der Sozialversicherungspflicht.

Soweit Ärzte in die Organisation der Einrichtungen eingebunden und auch weisungsgebunden sind, haben sie nur einen eingeschränkten Spielraum für eine selbstständige Tätigkeit.

So vermeiden Honorarärzte in Impfzentren die Scheinselbstständigkeit

Wegen der Kurzfristigkeit des Einsatzes und der möglicherweise stark schwankenden Arbeitsbelastung, wie durch Impfstoffknappheit oder mangelnde Nachfrage, werden vermutlich viele Honorarärzte in Impfzentren arbeiten. So lässt sich eine flexible, aber sichere Versorgung garantieren. In einem solchen beispielsweise von der Kassenärztlichen Vereinigung betriebenen Impfzentrum, bei dem die Patienten streng durchgetaktet verschiedene Stationen durchlaufen müssen, dürfte eine selbstständige Tätigkeit nicht funktionieren. „Die beschäftigten Honorarärzte sollten deshalb vor der Beschäftigung zusammen mit dem Auftraggeber ein Statusfeststellungsverfahren einleiten, falls sie dort selbstständig arbeiten sollen“, rät Ecovis-Rechtsanwalt Marcus Bodem in Berlin.

Marcus Bodem, Rechtsanwalt bei Ecovis in Berlin

Das Wichtigste für Heilberufler aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!