Bei fehlerhaften Verträgen drohen Verlust der Zulassung und Honorarrückzahlungen
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Bei fehlerhaften Verträgen drohen Verlust der Zulassung und Honorarrückzahlungen

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Ein Vertragsarzt muss in freier Praxis tätig sein. Wird er wie ein Angestellter behandelt, kann das nicht nur teuer sein. Auch die Zulassung ist gefährdet.

Vertragsarzt arbeitet wie angestellter Arzt

Ein Laborarzt war nach außen hin Partner einer Gemeinschaftspraxis. Er hatte aber keinen Einfluss auf die maßgeblichen unternehmerischen Entscheidungen, bekam eine Fixvergütung und wurde was Urlaub und Krankheit angeht wie ein typischer Arbeitnehmer behandelt. Der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und dem Zulassungsausschuss hatte er die entsprechenden Verträge aber nicht vorgelegt.

Im Rahmen von Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs gegen das Labor flog die Konstruktion auf und der Berufungsausschuss entzog dem Arzt die Zulassung.

Arzt verliert Zulassung und muss Honorar in Millionenhöhe zurückzahlen

Dagegen klagte der Arzt. In zwei Instanzen blieb er erfolglos. Schließlich landete der Fall beim Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern. Die Richter warfen dem Kläger vor, dass er sich durch falsche Angaben den formalen Status eines Vertragsarztes erschlichen hat, ohne diesen Status jemals tatsächlich auszuüben (Urteil vom 27.02.2008, L 1 KA 7/06).

Zum Verlust der Zulassung kam auch noch die Rückforderung der KV: Der Arzt sollte seine an ihn ausgezahlten Honorare aus mehr als zehn Jahren zurückzahlen. Insgesamt handelte es sich um etwa 14,7 Millionen Euro. Aus Sicht der KV ist dies durchaus konsequent: Da der Arzt sich die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung erschlichen habe, müsse er alle vertragsärztlichen Honorare der letzten zehn Jahre zurückzahlen.

Auch gegen diese Entscheidung ging der Arzt gerichtlich vor, allerdings ohne Erfolg. Drei Instanzen bestätigten im Ergebnis, dass die KV den Betrag zurecht zurückgefordert hatte.

Das bedeutet das Urteil für Sie

Bei der vertragsärztlichen Versorgung müssen Ärzte Verträge besonders sorgfältig gestalten, da bei Fehlern der Verlust des Zulassungsstatus droht. „Legen Sie Ihrem Berater die Karten auf den Tisch! Oft gibt es alternative Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen Sie Ihr Ziel zulässig erreichen können“, rät Ecovis-Rechtsanwalt Lutz Beyermann aus Berlin.

Lutz Beyermann, Rechtsanwalt bei Ecovis in Berlin

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