Arzthaftungsrecht: Überprüfung von gerichtlichen Sachverständigengutachten

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Der Bundesgerichtshof stellt in dem oben genannten Beschluss abermals die Sachaufklärungspflicht der Gerichte in Arzthaftungsprozessen heraus.

In dem vorliegenden Verfahren hatte der gerichtlich bestellte Sachverständige in der mündlichen Verhandlung eine Auffassung vertreten, die die Gegenseite schriftsätzlich im Einzelnen mit Nachweis von Fachliteratur in Frage stellte bzw. widerlegte.
Das Landgericht ist diesen Widersprüchen / Einwendungen nicht nachgegangen.

Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör des Beklagten verletzt wurde. Eine ausreichende Auseinandersetzung mit dem Vortrag der Beklagten wurde vermisst. Es wurde ausgeführt, dass gerade in Arzthaftungsprozessen Äußerungen medizinischer Sachverständiger kritisch auf ihre Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit zu prüfen seien. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes gilt dieses sowohl für Widersprüche zwischen einzelnen Erklärungen desselben Sachverständigen als auch für Widersprüche zwischen Äußerungen mehrerer Sachverständiger, selbst wenn es dabei um ein Privatgutachten geht.

Fazit: Jeder Arzthaftungsprozess hängt erheblich von dem dort erstellten medizinischen Sachverständigengutachten ab. Um so wichtiger ist es, sich detailliert mit diesem Gutachten auseinanderzusetzen und Widersprüche aufzudecken.

Dr. Katja Held
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht
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