Ärzte dürfen nicht Heilpraktiker sein

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Immer mehr Patienten wünschen sich eine naturheilkundliche Behandlung. Damit steigt auch das Interesse approbierter Ärzte, mit Heilpraktikern zu kooperieren oder selbst im Rahmen einer Heilpraktikererlaubnis tätig zu werden. Dem hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) nun einen Riegel vorgeschoben (16. Juni 2010, Az: 21 ZB 10.606)

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