Arbeitszeitbeschränkungen beachten!

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Arzt & Wirtschaft, 2/2011. Vertragsärzte mit lediglich halbem Versorgungsauftrag dürfen Nebenbeschäftigungen wie etwa eine angestellte Kliniktätigkeit nur zu reduzierten
Wochenarbeitszeiten ausführen, erinnert A&W-Autor Florian Bogner.

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