Milchbauern müssen die Superabgabe auch nach dem 31. März 2015 zahlen

Milchbauern müssen die Superabgabe auch nach dem 31. März 2015 zahlen

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Schlechte Nachrichten für Milchbauern: Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass Landwirte die Superabgabe für zu viel gelieferte Milch auch für das komplette Milchwirtschaftsjahr 2014/2015 zahlen müssen.

Hintergrund

Die marktordnungsrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union (EU) sahen vor, die seit 1984 geltende Milchquotenregelung endgültig zum 31.03.2015 abzuschaffen. Diese beinhaltete eine  Strafzahlung für eine Lieferung, die über die festgelegte Milchmenge hinausging  (Referenzmenge).

Trotz Auslaufen der Milchquote erhielten Milchbauern nach dem 31.03.2015 noch viele Strafzahlungen der Superabgabe. Im August 2015 diskutierten Landwirtschaftsexperten, ob für eine derartige Strafzahlung überhaupt noch eine gesetzliche Grundlage bestünde.

Zahlreiche betroffene Milcherzeuger hatten auf Empfehlung Ihrer Berater und vereinzelt sogar unter Zuhilfenahme eines Rechtsvertreters gegen diese Bescheide geklagt, da es um beträchtliche Summen ging. Dennoch lehnte das Finanzgericht Hamburg diese Klagen in erster Instanz ab.

Begründung des Gerichts

Der Bundesfinanzhof folgte der Meinung der Vorinstanz. Ab einem bestimmten Zeitpunkt außer Kraft getretene Rechtsvorschriften können auf zurückliegende Zeiträume anwendbar bleiben. Genau dies treffe auf die Milchabgabevorschriften der EU zu. Diese hätte in unterschiedlichen Fassungen lückenlos für bestimmte Milchwirtschaftsjahre der Vergangenheit gegolten. Somit waren die unionsrechtlichen Vorschriften im Milchwirtschaftsjahr 2014/2015 ordnungsgemäß anwendbar (Beschluss vom 13.07.2017 Az. VII R 29/16).

Hinweis

Lange Zeit war unklar, wie Gerichte über diesen Sachverhalt entscheiden. Denn aus Sicht der betroffenen Milcherzeuger erscheint eine Strafzahlung, die im Zusammenhang mit einer außer Kraft getretenen Rechtsvorschrift steht, unrechtmäßig. „Auch wenn die Entscheidung ernüchternd und unklar erscheint, so besteht nun zumindest Rechtssicherheit bei den Mandanten“, sagt Cirsten Schulz, Steuerberaterin bei Ecovis in Potsdam.

Cirsten Schulz, Steuerberaterin bei Ecovis in Potsdam

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