Steuerfocus

1 min.

Keine Liebhaberei bei stillen Reserven
Über viele Jahre verlustträchtige landwirtschaftliche Betriebe werden von der Finanzverwaltung auf Liebhaberei hin überprüft. Eine Einstufung als Liebhabereibetrieb hat zur Konsequenz, dass die erzielten laufenden Einkünfte steuerlich nicht mehr erfasst werden und die Verluste auch nicht mit anderen positiven Einkünften des Inhabers verrechnet werden dürfen. Liegt die Liebhaberei nicht von Anfang an vor, so führt der Übergang des Erwerbsbetriebes

Das Wichtigste für Land- und Forstwirte aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!