So nutzen Land- und Forstwirte in Bayern steuerliche Vergünstigungen nach Waldschäden

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Waldbesitzer, die aufgrund von Sturm, Borkenkäfer oder Schneebruch gezwungen sind mehr Holz zu schlagen als geplant, können auf Antrag die steuerliche Vergünstigung nach §34b EStG nutzen.

„Damit sie die Kalamitätsnutzung – also die Holznutzung in Folge höherer Gewalt – tatsächlich nutzen können, sollten sie sich streng an die Vorgaben halten“, rät Ecovis-Steuerberaterin Rita Kuhn in Schweinfurt.

Wichtig:

1.     Schaden sofort melden.

Kalamitätsnutzungen sind unverzüglich nach Feststellung des Schadens dem Bayerischen Landesamt für Steuern mitzuteilen.

Für die Regierungsbezirke Ober- und Niederbayern sowie Schwaben ist die Dienststelle München, für Ober-, Mittel- und Unterfranken sowie die Oberpfalz die Dienststelle Nürnberg zuständig.

Es muss eine Voranmeldung nach Schadenseintritt und vor Aufarbeitung sowie eine Abschlussmeldung nach Aufarbeitung eingereicht werden.

2.     Die Mitteilung des Schadens muss so rechtzeitig vor Aufarbeitung des Schadholzes erfolgen, sodass eine eventuelle Überprüfung des Schadens durch den Forstsachverständigen der Steuerverwaltung erfolgen kann.

Vor der Mitteilung bereits aufgearbeitetes Schadholz kann nicht als Kalamitätsnutzung anerkannt werden!

3.     In dringenden Fällen, zum Beispiel bei Borkenkäferbefall, ist auch eine telefonische Mitteilung möglich (Tel. München 089 9991-2355, Nürnberg 0911 991-2451).

Eine ausführliche Vorgehensweise, sowie nähere Informationen beschreibt das Merkblatt. Die Formulare zur Voranmeldung/Abschlussmeldung sowie das Merkblatt finden Sie hier:

http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Steuererklaerung/Einkommensteuer/Forstwirtschaft/

Rita Kuhn, Steuerberaterin bei Ecovis in Schweinfurt

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