Neuregelungen im Güterkraftverkehrsgesetz gelten erst ab Juni 2018

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Anfang des Jahres kündigte das Bundesverkehrsministerium schärfere Vorschriften für den Gütertransport an, die auch die Land- und Forstwirtschaft betreffen.

Welche Änderungen gibt es und welche Unternehmer können betroffen sein?

Landwirte, die Transporte nicht nur für den eigenen Betrieb, sondern auch im Rahmen der unentgeltlichen Nachbarschaftshilfe oder in Zusammenarbeit mit Berufskollegen des Maschinenringes erbringen, sind aufgefordert, zu prüfen, inwieweit sie den neuen gesetzlichen Rahmen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) einhalten. Denn wer Traktoren oder Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zum Transport verwendet, fällt unter den gewerblichen Güterverkehr. Und das hat Folgen: Sie brauchen dann beglaubigte Genehmigungen nach dem GüKG, den Nachweis für eine Güterschadens-Haftpflichtversicherung und sonstige Begleitpapiere, bis hin zum Kontrollgerät für Lenk- und Ruhezeiten.

Wer Zugmaschinen mit einer Maximalgeschwindigkeit von 40 km/h einsetzt, könnte Glück haben: Für diese Betriebe könnte es Ausnahmen geben.

Betroffene können vorerst aufatmen

Ursprünglich sollten die neuen Vorschriften für das GüKG ab 01.06.2017 gelten. Unter Lohnunternehmern und Landwirten haben die neuen Auflagen für Unmut und Verwirrung gesorgt. Verhandlungen mit der Regierung konnten nun jedoch eine Fristverlängerung bewirken. Somit gelten die gesetzlichen Neuerungen erst ab dem 01.06.2018.

Handlungsempfehlung

„Mandanten, die von der Neuregelung betroffen sind, haben noch etwas Zeit, die entsprechenden Genehmigungen einzuholen. Die Regierung plant außerdem, die land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h von der Anwendung der Vorschriften des GüKG auszunehmen“, sagt Rainer Priglmeier, Unternehmensberater bei Ecovis in Dingolfing. Wie die Ausnahmen genau aussehen, bleibt abzuwarten.

Betroffene Mandanten sollen die Zeit bis zum 01.06.2018, wenn das Gesetz in Kraft tritt, nutzen,  um eine rechtlich abgesicherte Praxislösung für Ihren Betrieb zu finden.

Rainer Priglmeier, Unternehmensberater bei Ecovis in Dingolfing

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