Verkauf über Online-Plattformen: Achtung vor Steuerhinterziehung
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Verkauf über Online-Plattformen: Achtung vor Steuerhinterziehung

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Online-Plattformen, wie Amazon, Kleinanzeigen oder Airbnb, müssen die Umsätze ihrer Nutzer von 2023 an die Finanzbehörde melden. Haben Landwirte ihre Umsätze aus diesen Verkäufen bisher nicht versteuert, könnte Steuerhinterziehung vorliegen.

Noch bis 31. März 2024 können Online-Plattform-Betreiber die Umsätze ihrer Nutzer unbeanstandet an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Das besagt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), das die DAC7-Richtlinie der EU (2021/514) in nationales Recht umsetzt.

Was sind die steuerlichen Auswirkungen?

An der steuerlichen Behandlung der Umsätze ändert das Gesetz zwar nichts. Jedoch kann die Finanzverwaltung besser prüfen, ob Steuerpflichtige ihre Verkäufe richtig versteuert haben. Gleiches gilt für Umsätze, die aus einer Vermietung, beispielsweise über Airbnb, entstehen.

Beispiel: Ein Landwirt verkauft seinen alten Bagger über Kleinanzeigen. Der Bagger gehört zum Betrieb, daher ist der Verkauf eine Betriebseinnahme – und diese ist zu versteuern.

Ausweg: Selbstanzeige

Bei Landwirten, die unversteuert regelmäßig größere Mengen online verkauft haben, könnte eine Steuerhinterziehung vorliegen. Ein Ausweg hier ist eine strafbefreiende Selbstanzeige. Diese ist aber nur möglich, wenn die Finanzverwaltung die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt hat. „Je nachdem, was Landwirte online verkaufen, betrifft dies unterschiedliche Steuerarten. Das ist im Einzelfall genau zu prüfen“, sagt Florian Regenfelder, Steuerberater und Rechtsanwalt bei Ecovis in München.

Ausführlichere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Beitrag auf unserer Website.

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