Umsatzsteuerpauschalierung: Der Steuersatz bleibt vorerst bei neun Prozent
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Umsatzsteuerpauschalierung: Der Steuersatz bleibt vorerst bei neun Prozent

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Das Wachstumschancengesetz verzögert sich. Dadurch verabschiedet die Bundesregierung zahlreiche sicher geglaubte Gesetzesänderungen nun nicht mehr vor dem Jahreswechsel. Auswirkungen ergeben sich auch auf die Landwirtschaft, denn der Durchschnittssteuersatz auf landwirtschaftliche Erzeugnisse sinkt vorerst nicht.

Hintergrund

Mit dem Wachstumschancengesetz plant die Bundesregierung konjunkturelle und ökologische Maßnahmen. Bereits im November hatte der Bundestag dem neuen Gesetz zugestimmt. Aufgrund aktueller Haushaltsdefizite für 2024 konnten sich Vertreter von Bund und Ländern aber vorerst nicht final einigen. Mit einer Verabschiedung der Gesetzesnovelle, die auch die Absenkung des Durchschnittssteuersatzes vorsieht, ist demnach erst im nächsten Jahr zu rechnen.

Auswirkungen auf Landwirte

Der Gesetzgeber überprüft die Durchschnittssatzbesteuerung regelmäßig und passt sie an die branchenüblichen Vorsteuerbelastung an. Mit dem Wachstumschancengesetz war deshalb für das Jahr 2024 geplant, den pauschalen Steuersatz um 0,6 Prozentpunkte zu senken.

„Da sich das Gesetz verschiebt, bleibt für Pauschalierer also erst einmal alles beim Alten“, sagt Ecovis-Steuerberater Dr. Gerhard Kurz von Ecovis in Haag. „Offen ist zudem, ob und welche anderen Steuervergünstigungen angepasst oder gestrichen werden.“ Derzeit diskutiert die Bundesregierung über die Abschaffung der Agrardieselentlastung und der Kfz-Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.

Pauschalierende Land- und Forstwirte berechnen deshalb auch in 2024 die Umsatzsteuer vorerst weiter wie gehabt:

  • Landwirtschaftliche Erzeugnisse: neun Prozent
  • Forstwirtschaftliche Erzeugnisse: 5,5 Prozent
  • Bestimmte Getränke (unter anderem Wein) und Sägewerkserzeugnisse: 19 Prozent (Zahllast zehn Prozent)
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