Eigenverbrauch bei Photovoltaik: Besteuerung rückwirkend vermeiden

Eigenverbrauch bei Photovoltaik: Besteuerung rückwirkend vermeiden

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Land- und Forstwirte dürfen künftig ihre Photovoltaikanlage auch rückwirkend zum 1. Januar 2023 entnehmen, müssen dies aber bis zum 11. Januar 2024 ihrem zuständigen Finanzamt melden. Dann müssen sie keine  Umsatzsteuer mehr zahlen. Warum das so ist, erfahren Sie in im Beitrag von Ecovis-Steuerberaterin Cornelia Haaske.

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