Kurzfristige Beschäftigung von Saisonarbeitskräfte: Jetzt kommt die Verlängerung
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12. Mai 2021
Der Gesetzgeber hat eine Ausnahmeregelung für Saisonbeschäftigungen beschlossen. Die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung von Saisonarbeitskräften gilt für vier Monate statt bisher für drei.
Was das genau für Landwirte bedeutet, erfahren Sie in unserer Pressemitteilung.