Abgabe der Steuererklärung: Land- und Forstwirte haben Zeit bis 31. Dezember 2021

Abgabe der Steuererklärung: Land- und Forstwirte haben Zeit bis 31. Dezember 2021

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Auch Land- und Forstwirte können sich nun mehr Zeit bei der Abgabe ihrer Steuererklärungen lassen. Wer genau davon profitiert und wann der neue Abgabetermin ist, erfahren Sie hier.

Wann Land- und Forstwirte normalerweise ihre Steuererklärungen abgeben müssen

Grundsätzlich müssen Land- und Forstwirte ihre Steuererklärungen für das Jahr 2019 sowie die Jahresabschlüsse für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 bis zum 31. Juli 2021 beim Finanzamt einreichen. Diese Frist gilt, wenn sie ein Steuerberater berät.

Fünf Monate mehr Zeit zur Abgabe der Steuererklärung

Durch die Corona-Pandemie kam es in der Landwirtschaft zu einem erheblichen Arbeitsmehraufwand, zum Beispiel durch Personalengpässe. Gleichzeitig forderte die Pandemie auch die Steuerberater. Sie mussten zusätzliche Aufgaben übernehmen, wie Kurzarbeitergeld erfassen und Anträge auf Überbrückungshilfe für ihre Mandanten stellen. Die fristgerechte Abgabe der Steuererklärungen und Jahresabschlüsse ist aufgrund dieser Umstände gefährdet.

Daher, und um Verspätungszuschläge sowie Nachzahlungszinsen zu vermeiden, haben die Koalitionsfraktionen beschlossen, die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 und Jahresabschlüsse 2019/2020 um fünf Monate zu verlängern. Der neue Abgabetermin ist daher nicht der 31. Juli 2021, sondern der 31. Dezember 2021. Diese Verlängerung gilt nur für Land- und Forstwirte, die steuerlich beraten sind.

Was bedeutet die Fristverlängerung?

„Die Fristverlängerung ist positiv für Land- und Forstwirte. Sie können sich genau über die Hilfsprogramme der Regierung informieren und ihre steuerlichen Pflichten fristgerecht abwickeln“, sagt Ecovis-Steuerberater Thomas Franke.

Thomas Franke, Steuerberater bei Ecovis in Rostock

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