Welcher Steuersatz gilt für das Mahlen von Futtermitteln?
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Welcher Steuersatz gilt für das Mahlen von Futtermitteln?

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Einheitlicher Umsatz oder getrennte Leistungen – das ist besonders interessant, wenn sich für einen Teil des Umsatzes der ermäßigte Steuersatz abrechnen lässt. Was beim Mahlen von Futtermitteln gilt, hat nun der Bundesfinanzhof entschieden.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein Machtwort gesprochen: Landwirte, die aus eigenem Getreide Futter herstellen lassen, profitieren möglicherweise künftig von einer Aufteilung der Umsatzsteuer. Damit widerspricht der BFH mehreren Finanzgerichten, die ähnliche Sachverhalte in den vergangenen Jahren anders beurteilten.

Sind Mineralfutterzugaben und Mahlen ein und dieselbe Leistung?

Ein Unternehmer fuhr mit einer mobilen Mahl- und Mischanlage zu landwirtschaftlichen Betrieben. Dort verarbeitete er das Getreide zu Tierfutter – teilweise unter Zugabe von Futteröl und Mineralfutter. In der Rechnung teilte er seine Leistungen folgendermaßen auf: Für die Futterzusätze berechnete er sieben Prozent Umsatzsteuer, für die Dienstleistungen Mahlen und Mischen 19 Prozent.

Das Finanzamt war der Meinung, dass es sich hierbei um eine einheitliche Leistung handelte und forderte vom Unternehmer, dass er alle Umsätze mit 19 Prozent versteuerte.

Für Futterzusätze gilt der ermäßigte Steuersatz

Der Fall landete zunächst beim Finanzgericht Nürnberg. Die Richter entschieden, dass der Unternehmer die Umsätze richtig aufgeteilt hatte. Er durfte also auf die Futterzusätze den ermäßigten Steuersatz anwenden. Der BFH gab nun in zweiter Instanz dem Finanzgericht recht (Urteil vom 26.9.2019, V R 36/18). Denn die Zusätze sollten nicht den Mahlvorgang vereinfachen, sondern die Eigenschaften des Futters verbessern. Somit lagen zwei getrennte Leistungen vor, für die unterschiedliche Steuersätze gelten.

Das bedeutet das Urteil für Sie

„Pauschalierende Landwirte, die keine Vorsteuererstattung geltend machen können, dürfen sich über dieses Urteil freuen. Denn dadurch können sie zukünftig Umsatzsteuer sparen“, sagt Ecovis-Steuerberater Markus Böhm aus Bayreuth.

Markus Böhm, Steuerberater bei Ecovis in Bayreuth

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