Gelten die höheren Mautsätze ab 2019 auch für Landwirte?

Gelten die höheren Mautsätze ab 2019 auch für Landwirte?

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Ab Januar 2019 steigt die Maut für Lkw. Ob Sie als Landwirt ebenfalls davon betroffen sind, erfahren Sie hier.

Für wen gilt die Maut?

Die Maut gilt auf allen Bundesautobahnen und Bundesstraßen für Kraftfahrzeuge, die

  • für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden und
  • ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen haben.

Sind Landwirte auch von der Maut betroffen?

Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 7 Güterkraftverkehrsgesetz sind von der Mautpflicht befreit, wenn sie

  • land- und forstwirtschaftliche Bedarfsgüter oder Erzeugnisse transportieren (und damit verbundene Leerfahrten) und
  • sie diese Güter und Erzeugnisse für eigene Zwecke und für andere Betriebe im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder unter Umständen eines Maschinenrings befördern.

Was gilt ab Januar 2019?

Der Bundesrat hat nun dem Entschluss des Bundestags vom 02.11.2018 zugestimmt (Beschluss vom 23.11.2018, Bundesrat Drucksache 529-18). Der Transport landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist von der Maut befreit, wenn land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge diese Erzeugnisse transportieren. „Auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher unterliegen in der Regel nach wie vor nicht der Mautpflicht“, sagt Ines Wollweber, Steuerberaterin bei Ecovis in Niesky.

Berechnung der Mautsätze:

 Anteil für Luftverschmutzung (abhängig von der Schadstoffklasse)
+Anteil für Lärmbelastung
+Anteil für Infrastruktur (abhängig von der Achs- und Gewichtsklasse)
=Mautsatz

Eine genaue Aufstellung der neuen Mauttarife finden Sie unter: https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/bezahlen/maut_tarife/maut_tarife.html

Die Mautsätze steigen im Januar 2019. Das Bundesverkehrsministerium rechnet durch diese Erhöhung mit Mehreinnahmen von ca. 4,2 Milliarden Euro in der Zeit zwischen 2019 und 2022. Die Zusatzeinnahmen sollen der Instandhaltung und Verbesserung der Straßeninfrastruktur dienen.

Ines Wollweber, Steuerberaterin bei Ecovis in Niesky

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