Anpassung der Sachbezugswerte für 2019

Anpassung der Sachbezugswerte für 2019

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Der Bundesrat hat über die Anpassung der Sachbezugswerte für 2019 entschieden. Diese werden jährlich an die Verbraucherpreisentwicklung angepasst. Warum das auch Landwirte betrifft, erfahren Sie hier.

Direkte Auswirkungen

Gewähren Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern oder Auszubildenden Unterkunft oder Verpflegung, stellt dies unter Umständen einen geldwerten Vorteil dar. Der Arbeitnehmer muss darauf Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer zahlen. Das Bundesarbeitsministerium erlässt jährlich eine Änderungsverordnung, mit der es die Sachbezugswerte an die Verbraucherpreisentwicklung anpasst.

Indirekte Auswirkungen

Das Finanzamt darf die unbaren Altenteilsleistungen anhand der Sachbezugswerte schätzen, wenn Übergeber nicht belegen können, dass die tatsächlichen Aufwendungen höher waren. Es ist allerdings auch nicht zu beanstanden, wenn sie diese Werte von vornherein als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen. Voraussetzung ist jedoch die Regelung im Übergabevertrag.

Jedoch gelten hier nur die Werte für die Verpflegung, nicht für die Unterkunft.

Diese neuen Werte gelten ab Januar 2019 (monatlich)

  • Verpflegung: 251 Euro (2018: 246 Euro)
  • Unterkunft: 231 Euro (2018: 226 Euro), für Jugendliche und Auszubildende 196 Euro (2018: 192 Euro)

Daraus ergeben sich für die Verpflegung als Altenteilsleistung folgende jährliche Werte:

  • Ein Altenteiler: 3.012 Euro (2018: 2.952 Euro)
  • Altenteilerehepaar: 6.024 Euro (2018: 5.904 Euro)

Praxishinweis

„Denken Sie daran, die Werte in der Lohnbuchhaltung und bei Altenteilsleistungen in der Einkommensteuererklärung entsprechend anzupassen“, sagt Thomas Franke, Steuerberater bei Ecovis in Rostock.

Thomas Franke, Steuerberater bei Ecovis in Rostock

Mitarbeiter lassen sich auch durch freiwillige Sozialleistungen motivieren, mehr dazu hier.

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